Lichtraumprofil und Umgrenzungslinien für Eisenbahnfahrzeuge und Ladungen

In Ländern, wie Deutschland und Italien, war schon vor 1900 die Vereinheitlichung der Umgrenzungslinien für Eisenbahnfahrzeuge und Ladungen weit vorgeschritten. In Frankreich und Belgien jedoch hatte vor Gründung der SNCF bzw. SNCB jede Eisenbahngesellschaft ihr eigenes Lichtraumprofil, die außerdem ganz bedeutend voneinander abwichen.

Jedes Fahrzeug und jede Ladung, die auf eine bestimmte Bahn übergehen sollten, mussten den für diese Bahn aufgestellten Umgrenzungslinien entsprechen.

In Belgien wurden zudem Ladungen, deren Länge 27 m überstieg, nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen.

Zeichnungen

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Französische Staatsbahn (ETAT)
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Belgische Staatsbahnen (ETAT Belge)
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Französische und belgische Nordbahnen (NORD und NORD Belge)
und bei den Bahnen von Anzin (Chemin de fer d'Anzin).
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Französische Westbahn (OUEST)
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Französische Ostbahn (EST)
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Französische Südbahn (MIDI)
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Paris-Lyon-Mittelmeerbahn (PLM)
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Paris-Orleans-Bahn (PO)

Quellen

Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Freiherr von Röll, Band 10. Berlin, Wien 1923

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